Betriebsaufwand; Aufwand Aufwendungen, der durch die betriebliche Leistungserstellung entsteht. Vgl. die Abgrenzungsrechnung im Industrie-Kontenrahmen IKR; Kontengruppen 90 und 91. Vgl. auch Zweckaufwand, neutrale Aufwendungen, Abgrenzung.

Kapitel 3 – Gewinn- und Verlustrechnung. Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen für Aufsichtsräte und Betriebsräte. Auf einen Blick In diesem Kapitel geht es um den Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung GuV. Wir beschreiben die einzelnen Ertrags- und Aufwandpositionen und illustrieren sie mit Beispielen.

Die Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung für 4 Kapitalgesellschaften gem. § 275 HGB teilt das Unternehmensergebnis auf in ein «Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit», das weit über das oben dargestellte pagatorische Betriebsergebnis hinausgeht, und ein «außerordentliches Ergebnis».

Gebräuchlich sind aber die Ausdrücke „Vor-Steuer-Gewinn“ und „Nach-Steuer-Gewinn“. Jahresüberschuss: Dies ist die allerletzte Position in der Gewinn und Verlustrechnung. Hier steckt nun wirklich alles drin. Wichtig: auch Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sind hier schon abgezogen. Es handelt sich also um den Nach-Steuer-Gewinn.

nicht als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt; vor allem als Zinsen des Gesamtkapitals, Unternehmerlohn in Personengesellschaften, theoretische Mietkosten bei Betriebsraumeigentum, Abschreibungen tatsächlicher Wertminderung und für einzelne Wagnisse in der Kostenrechnung zu berücksichtigen.

Das Finanzergebnis umfasst in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB die GuV-Posten Nr. 9. bis Nr. 13. 9. bis Nr.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Er-träge erfasst, in der Betriebsergebnisrechnung nur die Ergebnisbeiträge die auch durch betriebliche Tätigkeiten eigentliche betriebliche Leistungserstellung ver-anlasst sind. Erlöse = Leistung Erhöhungen des Betriebsergebnisses, die in Zusam

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung sind die verschiedenen Interessen der Unternehmensinhaber und der Beteiligten zu berücksichtigen. Um eine hohe Steuerbelastung zu vermeiden, soll der Gewinn oft so niedrig wie möglich ausgewiesen werden. Damit kann aber weniger Gewinn an die Gesellschafter oder Aktionäre ausgeschüttet werden.

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Gewinn bezeichnet den Überschuss von Einnahmen gegenüber den Ausgaben, meist mit einem unternehmerischen Hintergrund. Gewinnstreben oder auch: Erhöhung der Kapitalrendite ist für jedes gewinnorientierte Unternehmen unerlässlich – es ist die Grundlage für das geschäftliche Bestehen und den geschäftlichen Erfolg.